Archiv für das Themengebiet 'Armutsbewirtschaftung'

Volksverdummung

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, geschrieben am 2. September 2010 von M.Maurer

Kein Geld für Hartz-IV-Opfer

[…] Frau Leyens Chipkarte ersetzt weder die bedarfsdeckende Neuberechung der Regelsätze, noch bekämpft sie Kinderarmut. Sie ist nur eine weitere Maßnahme unserer Regierung zur Volksverdummung, um von den wahren Probleme und der Verantwortung zu deren Lösung, zu der das BVerfG die Bundesregierung verurteilt hat, abzulenken. (fm)
[ gegen-hartz.de ]

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Je mehr sich Hartz-IV-Empfänger …

Ein Beitrag zum Themengebiet Medien, Politik, Armutsbewirtschaftung, Wirtschaft, geschrieben am 31. August 2010 von M.Maurer

… unangemessen vermehren und somit den Leistungsträgern unangemessen auf der Tasche liegen, desto mehr gewinnen die Nazis in Nadelstreifen an Oberwasser.

Tja, was soll man mit für die Reichtumsproduktion nicht mehr benötigten Menschen machen? Einfach abschaffen kann man diese Menschen ja nicht so ohne weiteres. Oder etwa doch? Erfahrungen, wie das geht, hat man im 20. Jahrhundert genügend sammeln können. Doch halt, inzwischen haben wir eine Parlamentarische Demokratie und ein Grundgesetz.
Nie wieder…!” schallte es in den Nachkriegsjahren aus tausend Kehlen, doch mittlerweile ist aus unserer Verteidigungsarmee eine Interventionsarmee geworden und die “Wissenschaft” diskutiert inzwischen schon die “genetisch” bedingte Armut.
Lesen Sie mehr darüber auf [ Telepolis ]

Morgen wird im Jüterboger Kulturquartier eine Ausstellung der Hans-Böckler-Stiftung mit dem Titel „… gerade Dich, Arbeiter, wollen wir“ eröffnet. Ich kann nur empfehlen, sich diese Ausstellung anzusehen, über den Titel nachzudenken und in Bezug zur Gegenwart zu setzen.

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Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, geschrieben am 25. August 2010 von M.Maurer
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“

„Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen.“„Zur Ermöglichung dieser verfassungsgerichtlichen Kontrolle besteht für den Gesetzgeber die Obliegenheit, die zur Bestimmung des Existenzminimums im Gesetzgebungsverfahren eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offen zu legen.“

„Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist.“

„Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben durchführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch verankern.“

Und was macht die Regierung daraus? Die Bildungs-Card!

Alles klar, das Kind kann dann am Endes des Monat hungrig eine Musikschule besuchen, denn Geld darf man den verkommenen Hartzern nicht anvertrauen.

Und das Unternehmen welches mit der logistischen Umsetzung der “Bildungs-Card” betraut wird kann sich über einen fetten Auftrag freuen.

Würde mich gar nicht wundern, wenn der Unternehmer zufälligerweise ein guter Freund der Frau von der Leyen wäre.

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Bürgerarbeit …

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, geschrieben am 25. August 2010 von M.Maurer

… ist Zwangsarbeit.

Neulich gab es, irgendwo in der Republik,  eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung zu einer Informationsveranstaltung des Armutsbewirtschaftungsamtes.

Also eine “Vorladung“.

Und da fängt die Lüge (Ach wie toll ist doch die Bürgerarbeit) schon an.
Lesen Sie einen Erfahrungsbericht

Solange die Verteilung des erwirtschafteten Reichtums (BIP) nicht neu geregelt wird, wird  für eine zunehmende Zahl von Menschen ein Arbeitsplatz mit existenzsicherndem und reproduktionssicherndem Lohn, nur ein Traum bleiben.

Anders gesagt, in einer Gesellschaft in welcher der Staat das Sparen zum obersten Ziel ausgerufen hat, müssen auch die Bürgerarbeiter zu ihrem Glück gezwungen werden.

Da fällt mir ein Beispiel für die verlogene Diskussion die in unserem Land geführt wird ein.

Tatort ARD Morgenmagazin. Da wird ein SPD-Kasper um seine Meinung zum Thema “Rente mit 70″ befragt. Seine Antwort (sinngemäß): “Da müssen die Unternehmen aber auch dafür sorgen das Arbeitsplätze für ältere Menschen bereitgestellt werden.

Welch ein hanebüchener Unsinn! Wer erklärt dem Idioten mal was Unternehmen müssen und was sie nicht müssen. Unternehmen müssen alles mögliche (Sich z.B. im Rahmen bestehender Gesetze bewegen), aber eines müssen sie mit Sicherheit nicht, Arbeitsplätze schaffen.

In einer Gesellschaft mit kapitalistischer Wirtschaftsweise müssen Unternehmen Gewinne machen. Ob sie dies nun mit vielen oder wenigen Arbeitsplätzen machen, ist dabei für das Unternehmen belanglos.

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Die Gemeinheit der Angela Merkel

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, Reichtumspflege, geschrieben am 17. August 2010 von M.Maurer

“(…) Kürzlich sprach ich mit einer Krankenschwester, die ihr Leben lang hart gearbeitet hat und lediglich eine minimale Rente erhält, von der ihr nur wenig bleibt, wenn die Miete bezahlt ist. Sie sagte, dass sie den Aufruf der Bundeskanzlerin Angela Merkel, wonach wir alle sparsamer leben müssten, als eine bodenlose Gemeinheit empfindet. (…)”
[ Wolfgang Bittner ]

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