Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus wird so ganz nebenbei auch noch die Demokratie abgebaut, und keinen scheint es irgendwie zu stören. Schliesslich wollen wir ja alle Bürokratieabbau, nicht wahr?
Im November wurde in Nordrhein-Westfalen still und heimlich das Widerspruchsverfahren in den meisten Verwaltungsbereichen abgeschafft.
Vor dem Inkrafttreten wurde die unter dem grob irreführenden Namen “Bürokratieabbaugesetz II” verpackte Gesetzesänderung praktisch nicht öffentlich debattiert – weder von regionalen noch von überregionalen Medien. Mit der neuen Regelung kehrt ein Stück Obrigkeitsstaat zurück: wer sich beschweren will, muss erst einmal zahlen. Und nicht zu knapp. Selbst wenn die Behörde ganz offensichtliche Fehler gemacht hat. Das schreckt ab – und das soll offenbar auch abschrecken. Ein anderer Zweck der Abschaffung des bewährten Verfahrens ist nämlich schwer denkbar, auch wenn die Regelung in ein Gesetz mit dem irreführenden Namen “Bürokratieabbaugesetz II” verpackt wurde. Tatsächlich handelt es sich nicht um den Abbau von Bürokratie, sondern um den Abbau von Rechtsstaat – und um eine gehörige Stärkung der Macht der Bürokratie. (Quelle: Telepolis)
Es ist wieder einmal der schon mit dem NRW-Verfassungsschutzgesetz auffällig gewordene FDP-Minister Wolf, der diesen Abbau von Bürgerrechten in erster Linie zu verantworten hat. “Widersprüche bringen fast nie Erfolg, kosten aber wahnsinnig viel Zeit” behauptete Wolf öffentlich, worauf die Wählergemeinschaft Mühlheimer Bürgerinitiativen die Probe aufs Exempel machte die Quoten für ihre Stadt ermitteln ließ: Dabei stellte sich heraus, dass von etwa 5.000 eingelegten Widersprüchen 3.700 erfolgreich waren – sprich, die Behörden hatten in fast drei Viertel der Widerspruchsfälle versagt.
(Anm.: Und der FDP-Minister Wolf hatte schlicht gelogen.)