Die so genannte “Eingliederungsvereinbarung” ist ein Vertrag den Hartz-IV-Empfänger unter Androhung von Sanktionen unterschreiben müssen.
Weigern sie sich, so wird der “Vertrag” per Verwaltungsakt vollzogen und der Verweigerer bekommt seine “Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts” gekürzt.
Hier ein Auszug aus einer “Eingliederungsvereinbarung” wie sie in den Armutsverwaltungsbehörden millionenfache Praxis sind:
„Halten Sie sich innerhalb des zeit-und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
Sie sind verpflichtet Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.
Bei einer unangemeldeten unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistung mehr. Nähere Informationen finden Sie in Kapitel 13.3 des Merkblatts “Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“.
Wenn Sie nun zu Ihrer Oma nach Hintertupfingen fahren und die Behörde bekommt Wind davon, weil z.B. ein dennunziatorisch veranlagter Nachbar dies der Behörde meldet, so bekommen Sie einen Teil der “Leistungen zum Lebenunterhalt” gekürzt. Selbst wenn Sie einem Freund Ihren Briefkastenschlüssel hinterlassen haben mit dem Auftrag Sie sofort zu verständigen wenn die Behörde Sehnsucht nach Ihnen hat, nutzt Ihnen das gar nichts weil die Behörde davon ausgeht das Sie “nicht verfügbar” sind.
Die staatlichen Armutsverwaltungsbehörden möchten schon über Sie, bzw. Ihre Arbeitskraft, verfügen können. Schliesslich hat der Steuerzahler ein Recht darauf das Sie jeden Scheissjob den man Ihnen anbietet annehmen.
Wer dabei an Zwangsarbeit denkt, liegt falsch, schliesslich kann man davon ausgehen das sich der normale “erwerbsfähige Hilfebedürftige” nichts sehnlicher wünscht als endlich einen “Hungerlohn-Scheiss-Job” zu bekommen, damit er endlich wieder ein nützliches Mitglied der Gesellschaft wird.
Das der verschnarchte deutsche, steuerzahlende Mittelstands-Michel das OK findet, dafür hat die massive Propaganda der Industrieverbände und deren Medienorgane schon gesorgt.
Das monatliche Lügenritual der “Verkündigung des Rückgangs der Arbeitslosigkeit” verschweigt geflissentlich um welche Sorte “Arbeitsplätze” es sich da handelt, in welche die Hartz-IV-Sklaven “vermittelt” wurden.
Wir wollen die Menschen in Arbeit zwingen!
Dies ist der Leitgedanke von Hartz IV, an dessen Entwicklung, unter anderen, die Bertelsmann-Stiftung und die Industrieverbände mit Hilfe von Kampagnen-Agenturen, maßgeblich beteiligt waren.