Eines vorweg:
Die Höhe des Regelsatzes von Hartz IV wurden festgelegt, BEVOR man sich an die Berechnung desselben machte. Es mussten bei den Berechnungen auf Deubel komm raus, 345,- Euro rauskommen.
Alles andere was uns die, nun plötzlich “sozial” gewordenen Arbeitsmarktpolitiker in Bund und Land vorschwafeln ist schlicht und einfach nur dummes Geschwätz. Entweder sie wissen es nicht besser, was ja auch vor kommt, oder sie lügen dir eiskalt ins Gesicht weil ihnen
- ihre eigene Parteikarriere wichtiger ist und
- die Wahlen heutzutage “in der Mitte” gewonnen werden, (wozu Du als Unterschichtler natürlich nicht gehörst), und
- Du ihnen deshalb als Mensch einfach scheissegal bist.
Hier nur zwei Beispiele dieser Spezies aus unserem schönen Brandenburg.
- Die von der ehemaligen PDS zur “Sozial“demokratie gewechselte Esther Schröder (Der Engel der Arbeitslosen) , sagt ganz treuherzig: “Hartz IV ist gut, nur die Ausführung ist schlecht”"
- Und dann der “Sozial“demokrat Günter Baaske, welcher in einem “Selbstversuch” triumphierend “bewies” wie “gut man vom Hartz IV-Regelsatz leben kann”.
Drei Jahre nach Einführung von Hartz IV kamen z.B. in Jüterbog die “Christsozialen” und “Freidemokratischen” Damen und Herren auf die geniale Idee den Schulkindern der ersten Klasse das Schulessen zu spendieren, und zwar ALLEN ob bedürftig oder nicht, der Gerechtigkeit wegen, und behaupten allen Ernstes sie hätten das Problem der Kinderarmut erst richtig thematisiert.
Ich bin mal gespannt was passiert wenn der Bürgermeister die erste Suppenkelle einem Erstklässler auf den Teller löffelt und ihn ein Zweitklässler fragt ob er nicht auch einen Teller bekommen könne, er hätte auch Hunger. Ob ihm der Bürgermeister dann sagt “Wer zu spät kommt (geboren ist), den bestraft das Leben.”, oder ob er ihm sagt “Du mein Junge, du bist nächstes Jahr dran”. Wonach der Junge dann sagt er sei im nächsten Jahr aber in der dritten Klasse.
Das ist “Soziale Gerechtigkeit” wie sie von den Vertretern der “Hartz IV-Parteien” verstanden wird. Im gleichen Atemzug faseln sie von Bildung, wie wichtig ihnen die Bildung sei. Da kommt einem nur noch das kotzen!
Nun zu den Fakten:
Als SGB II / SGB XII geschaffen wurden, haben sich die beteiligten Politiker darauf „geeinigt”, Hilfebedürftigen nur noch Leistungen in Höhe der bisherigen Sozialhilfe (BSHG) incl. der Einmal-Leistungen zu gewähren und Erhöhungen nur noch in Höhe der Renten-Steigerungen zu gewähren.
Daraus ergab sich eine Leistungshöhe für Regelsatz / Regelleistung in Höhe von EUR 345.
Eine derartige Festlegung ist jedoch willkürlich und daher verfassungswidrig.
Denn:
Das hohe Gut des Artikel 1 Grundgesetz fordert vom Gesetzgeber, dass er die existenzsichernde Regelleistung nicht willkürlich festsetzt, sondern ein plausibles und nachvollziehbares Verfahren wählt, dessen Ergebnis dem Maßstab des Artikel 1 Grundgesetz standhält (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Nov. 1993 – 5 C 8.90).
Somit gab es das „Problem”, ein „plausibles und nachvollziehbares Verfahren” zu finden, mit dessen Hilfe ein Regelsatz „errechnet” werden kann.
Hier können Sie den vollständigen Text als PDF herunterladen
—> [ Die Regelsatz-Lüge ] Nach der Lektüre wird ihnen das ganze Ausmaß dieses skandalösen Betrugs bewusst. Falls es sie überhaupt interressiert.