Fördern durch Kürzen!
Ein Beitrag zum Themengebiet Allgemein, geschrieben am 23. April 2008 von M.Maurer
Seit 01.04.2008 lebt Kevin Fischer von Lebensmittelgutscheinen welche im von der ARGE Teltow-Fläming aufgrund einer 100%igen Kürzung seines Regelsatzes von 347,- EURO zugestanden werden.
Nur wer einmal an der Kasse eines Supermarkts gestanden ist und sich von der Kassiererin, vor allen Leuten schulmeisterlich belehren lassen musste das dieses oder jenes nicht mit Gutscheinen bezahlt werden kann, kann ermessen wie demütigend dieser Vorgang ist.
m Gründonnerstag (20.03.08) rief Kevin Fischer den Jüterboger Verein für soziale Selbstverteidigung zu Hilfe um mit seiner Hilfe die Rücknahme der Sanktion (Kürzung) zu erwirken. Vergeblich!
Am 28.03.08 stellte Kevin Fischer mit Hilfe des Vereins per Fax einen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Eilverfahren“ beim Sozialgericht in Potsdam um die drohende Kürzung aufzuhalten.
Mit Beschluss vom 15.04.08 gab Richter Dr. Maul-Sartori von der 33. Kammer des Sozialgerichts dem Antrag statt und ordnete die Auszahlung des Regelsatzes an. (Dieser Beschluss lag am 17.04.08 im Briefkasten)
Am 21.04.08, sechs Tage nach Inkrafttreten des Beschlusses, erschien Kevin Fischer, wiederum in Begleitung eines Vereinsmitglieds, bei der ARGE Teltow-Fläming, zeigte den Beschluss des Sozialgerichts und bat um Auszahlung von Bargeld. Dies wurde ihm von einem ARGE-Mitarbeiter verweigert mit der Begründung das der Beschluss noch nicht vorliege, weder in Luckenwalde noch in Zossen wo sich die Leitung der ARGE befindet.
Diese Verweigerung war Unrecht! Die Vorlage des Originalbeschlusses der ARGE Teltow-Fläming hätte genügen müssen um der Anordnung des Richters Dr. Maul-Sartori Folge zu leisten.
Der Verein für soziale Selbstverteidigung protestiert in aller Schärfe gegen die Praxis der ARGE Teltow-Fläming sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen anstatt das zu tun wozu sie laut Sozialgesetzgebung verpflichtet ist. Nämlich den hilfsbedürftigen Menschen zu helfen.
Denn Fälle wir der von Kevin Fischer sind kein Einzelfall, wie wir seit Bestehen der unsäglichen „Hartz-Reformen“ wieder und wieder feststellen. Da die Gesellschaft ihre vorsätzliche Verarmung durch die „Hartz-Gesetze“ offenbar gutheißt, bleibt den alleingelassenen Betroffenen nichts anderes übrig als gemeinsam und solidarisch mit ebenfalls Betroffenen ihre Rechte zu erkämpfen.
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