Archiv für November 2008

Es reicht!

Ein Beitrag zum Themengebiet Selbstverteidigung, geschrieben am 29. November 2008 von M.Maurer

Hier dokumentieren wir beispielhaft wie sich Betroffene gegen den alltäglichen Rechtsbruch der staatlichen Armutsvollstreckungsbehörden wehren. Es wird Zeit das sich die Betroffenen des Landkreises Teltow-Fläming in gleicher Weise wehren.

An die Staatsanwaltschaft Hagen

Hagen, 31.10.2008

Lenzmannstraße 16 - 22
58095 Hagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten die Unterzeichner

Strafanzeige wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) und möglicherweise anderer strafrechtlich relevanter Handlungen

gegen

  • - Herrn Peter Demnitz, Oberbürgermeister der Stadt Hagen;
  • - Herrn Dr. Christian Schmidt, Sozialdezernent und 1. Beigeordneter der Stadt Hagen;
  • - Herrn Gerd Steuber, Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales der Stadt Hagen;
  • - Herrn Hans-G. Rumberg, Geschäftsführer der ARGE Hagen von 2005 bis April 2008;
  • - Frau Küper, Interimsleiterin der ARGE Hagen von April bis Juli 2008;
  • - Frau Eva-Maria Kaus-Köster, seit Juli 2008 Geschäftsführerin der ARGE Hagen;
  • - und namentlich nicht benannte weitere Verantwortliche der Stadt und ARGE Hagen.

wegen Nicht-Zahlung/ Nicht-Bewilligung der angemessenen, tatsächlichen Heizkosten gemäß § 22 SGB II.

Begründung

Die Stadt und ARGE Hagen haben von 2005 bis heute den Beziehern von ALG II und Grundsicherung die Heizkosten anhand der “für die Stadt Hagen festgelegten wirtschaftlichen Heizkostenwerte”, also pauschaliert bewilligt. Für die Festsetzung einer Heizkosten - Pauschale fehlt den SGB II/ SGB XII - Leistungsträgern aber eine Rechtsgrundlage. Die Festsetzung einer Pauschale ist daher rechtswidrig (siehe auch BSG Urteil vom 07.11.2006, - B 7b AS 18/06 R -). (Anlage 1). Auch die Bundesregierung hält die Pauschalierung der Heizkosten ohne Einzelfallprüfung für rechtswidrig, wie die Antwort auf die Anfrage einiger Bundestagsabgeordneter zeigt. (Anlage 2) Obwohl betroffene ALG II - und Grundsicherungsempfänger seit 2005 Widersprüche gegen die pauschalierte Erstattung der Heizkosten bei der ARGE Hagen einreichten und die Rechtswidrigkeit der Praxis der Stadt aufzeigten, geht diese bis heute weiter.

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Recht bekommt man nicht…

Ein Beitrag zum Themengebiet Verein, Urteile, Selbstverteidigung, geschrieben am 27. November 2008 von M.Maurer

… Recht muss man sich erkämpfen.

Empfänger von Arbeitslosengeld II können zusätzlich zur Regelleistung einen Zuschlag für kostenaufwändige Ernährung erhalten
(sog. Mehrbedarf nach § 21 Abs.5 SGB II).

Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über eine Krankheit, für die ein Mehrbedarf anerkannt wird. Hierzu gehören beispielsweise Diabetes mellitus Typ I und II, Hyperlipidämie, Hypertonie, Morbus Crohn, Niereninsuffizienz und andere.
Die Höhe des Mehrbedarfs wird in der Praxis nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins (DV) aus dem Jahr 1997 bemessen.

Was die meisten nicht wissen:
Der DV erwähnt in seinen Empfehlungen auch, dass die 1997 ermittelten Zuschläge anhand der Erhöhungen der Regelsätze für Alleinstehende seit dem 1.07.1997 fortzuschreiben sind.

Daher gibt es bereits mehrere Urteile, nach denen die Mehrbedarfe für kostenaufwändige Ernährung zu erhöhen sind.

  • So das Sächsische Landessozialgericht, Beschluss vom 1.12.2006, L 3 B 299/05 AS-ER;
  • Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.09.2007, L 11 AS 258/06;
  • Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2007, L 8 AS 1462/07)

Das Bayerische Landessozialgericht sprach dem betroffenen Kläger in der oben zitierten Entscheidung eine Erhöhung des Mehrbedarfs um 7,6 % zu.
Die ARGE Leipzig ignoriert diese Entscheidungen und bemisst den Mehrbedarf weiterhin nach den Werten von 1997 ohne die Erhöhung der Regelsätze in den letzten elf Jahren zu berücksichtigen.
Allen Betroffenen ist daher zum Widerspruch zu raten.

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Auch Hartz-IV-Kinder brauchen Kindergeld!

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, geschrieben am 25. November 2008 von M.Maurer

Tacheles e.V. fordert, die anstehende Kindergelderhöhung nicht von der Sozialleistung von Kindern aus einkommensschwachen Familien abzuziehen.
Wenn die schwarz-rote Bundesregierung im Januar 2009 das Kindergeld erhöht, gehen die ärmsten Kinder der Republik leer aus. Während andere Familien pro Kind 10 Euro und ab dem dritten Kind 16 Euro monatlich mehr in der Tasche haben, wird das Kindergeld beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld und bei der Sozialhilfe als Einkommen des Kindes oder Einkommen des Kindergeldberechtigten angerechnet und die Leistung um die Erhöhung gekürzt. Das was die Kindergeldkasse auszahlt, sparen Bund und Kommunen an Sozialeistungen wieder ein. Ein Nullsummenspiel, auch für diejenigen, die eine Erhöhung am nötigsten bräuchten.Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. fordert deshalb die Bundesregierung auf, bedürftigen Kindern und deren Familien wenigstens die Kindergelderhöhung zu gute kommen zu lassen.
Quelle: Tacheles. e.V.

Der Verein für soziale Selbstverteidigung e.V. schliesst sich dieser Forderung an.

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Die Würde des Kindes

Ein Beitrag zum Themengebiet Politik, geschrieben am 25. November 2008 von M.Maurer

Aus kleinen Menschenwesen sollen schon unternehmerische Roboter werden. Kindliches Denken, Kindisch- und Kindlichsein ist verpönt. Stattdessen sollen sie kalkulieren und abwägen, sollen, anstatt das zu tun, was sie wollen - was ja Ausdruck kindlicher Selbstfindung ist -, berücksichtigen, was ihre Kunden wollen. Zucht und Ordnung von Kindesbeinen an! Einst lernten sie Disziplin unter Tage, heute sollen sie das als Unternehmer tun. Ihre Individualität, der kindliche Spieltrieb, das Erfahren der Welt durch kindliches Spiel folglich - alles dahin, alles nicht mehr zeitgemäß! Die Würde des Kindes bedeutet heute, dem Kind zu garantieren, ein Leben als Erwachsener führen zu können; ein Leben führen zu können, das vollgepackt mit dem Wahnsinn der erwachsenen Welt ist - mit ihrem Wettbewerbsfetisch, mit ihrem lasziven Hang zum freien Markt und mit der Freude an Ausbeutung, ungerechter Verteilung, Unterdrückung und der Beseitigung jeglichen Solidaritätsgedankens. Dies ist pure Reaktion, Rückwärtsgewandtheit, Ewiggestrigkeit. Das Kind ist wieder, wie schon einst, kleiner Erwachsener, geschrumpfte Variante des Ausgewachsenen. Erneut wird konkret, was sich am herrschenden Zeitgeist immer wieder, mehr und mehr, sichtbar macht: Er ist Ausdruck von Rückschritt, beseitigt was jahrzehnte- und jahrhundertelang als Errungenschaft galt. Hinfort mit Arbeitnehmerschutzgesetzen - die gab es früher doch auch nicht; weg mit Freiheitsrechten - quasi als Hommage an die Karlsbader Beschlüsse; und verdammt sei die kindgemäße und beschauliche Kindheit - arbeiten sollen die faulen Bengel, das tat ihnen in früheren Zeiten doch auch gut!
Quelle: Ad sinistram

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Klammheimliche Kürzungen

Ein Beitrag zum Themengebiet Verein, Selbstverteidigung, geschrieben am 14. November 2008 von M.Maurer

Pressemitteilung (Freitag 14. November 2008)

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung, die mit dem gestern in den Bundestag eingebrachten »Familienleistungsgesetz« den Weg für eine klammheimliche Senkung der Kinder- und Jugendlichenregelsätze bei Hartz IV freigemacht hat. »Die von der Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfamilienministerin Ursula von Leyen verkaufte soziale Wohltat entpuppt sich bei genauen Rechnen als Soziale Wohltatslüge«, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Ein Kind oder Jugendlicher im Hartz IV-Bezug hätte überhaupt nichts von der Kindergelderhöhung, weil dieses sofort von seinen monatlichen Regelsätzen abgezogen würde. Das Schulstarterpacket für Bedürftige in Höhe von 100 Euro würde umgerechnet einen monatlichen Betrag von 8,33 Euro ergeben. Dies mit der Kindergelderhöhung von mindestens 10 Euro gegen gerechnet, ergibt bei Kindern- und Jugendlichen im Hartz IV-Bezug eine tatsächliche Kürzung von mindestens 1,67 Euro monatlich.

Die Initiative wirft der Bundesregierung zudem vor, mit dem »Familienleistungsgesetz« gleichzeitig der Weg frei gemacht wurde, um dem »abgehängten Prekariat« den Zugang zu einer Hochschulausbildung zu verwehren, da das Schülerstarterpacket nur bis zur 10. Klasse gelten soll. Gerade bei weiterführenden Schulen würden aber ab der Oberstufe jährliche Mehrkosten in Höhe von 200- 350 Euro jährlich entstehen. »Unserer Ansicht schlägt in dem gestern in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der uralte konservative Gedanke durch: Bildung und Kultur nur für besser gestellte Schichten, hingegen frühstmögliche Verwertung der Arbeitskraft für die untere Klasse der Gesellschaft«, so Martin Behrsing in Bonn.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert den Bundestag auf, wieder für alle Schüler aus Hartz IV-und Sozialleistungshaushalten die vollen Schulkosten zu übernehmen. Ebenso muss die Kürzung des erhöhten entwicklungsbedingten Wachstumsbedarf bei Schulkindern und bei Heranwachsenden noch vor der Bundestagswahl zurückgenommen werden«.

Berechnungen des Erwerbslosen Forum Deutschland haben ergeben, dass im Regelsatz bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren nur bei Nahrung und Getränke eine monatliche Unterdeckung von 85,34 Euro vorliegt und bei Heranwachsenden eine monatliche Unterdeckung von 123,94 Euro. Grund dafür ist der wachstumsbedingte erhöhte Ernährungsbedarf bei diesen Altersgruppen. In der Bundessozialhilfe vor 2005 wurde dies berücksichtigt. Ebenso gibt es keine Position für Bildung und 100 Euro würden bei weitem nicht ausreichen. Für den Besuch einer höheren Schule würde das angekündigte Schulbedarfspaket völlig unzureichend sein.


Der Verein für soziale Selbstverteidigung e.V. (VSSV e.V.) schliesst sich den Forderungen des Erwerbslosenforum (ELO) Deutschland an.Er verweist in diesem Kontext auf die von einem breiten Bündnis getragene Plattform Kinderarmut durch Hartz IV und fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf durch ihre Unterstützung den Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Die Hartz-Parteien reden seit Jahren von “Familienförderung” und verbreiten stattdessen Kinderarmut!

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