Das ist der tiefere Sinn der Schröderschen Agenda und deren “Arbeitsmarkt-Anteil” Hartz IV.
Hier die “Reform- und Leistungsverweigerer”, “Betonköpfe” und “Sozialschmarotzer”, die von der Leiterin der “Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis Teltow-Fläming” als “Pappenheimer” bezeichnet werden, und dort die “Leistungsträger” und fleissigen “Reformwilligen”.
Diese Spaltung der Gesellschaft war und ist bis heute erwünscht, und wird, wie sich an dem Gejammere über die vielen vielen Schulden welche die Bewältigung der “Finanzkrise” hinterlassen werde, in Zukunft noch verschärfen. Die “Freunde des ausgeglichenen Haushalts” stehen schon in den Startlöchern, bereit neue Sparrunden anzukündigen.
Da stehen sie nun, die gedemütigten und entrechteten “sozial schwachen” “Hartz IV-Empfänger” und greifen nach jedem Strohhalm den man ihnen hinhält. “Hauptsache Arbeit“, egal was und zu welchem Lohn. Denn “Faulheit” will sich keiner nachsagen lassen in einem Land in dem sich “Leistung wieder lohnt“.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) des Bundesarbeitsamts in Nürnberg hat eine Studie veröffentlicht aus welcher ich zitiere:
“Da sich die Höhe der Transferleistung am Bedarf ausrichtet, ist der Äquivalenzlohn stark von Größe und Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft abhängig. Er liegt für Singles bei 4,41 Euro, für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren bei 5,86 Euro und bei Paaren ohne Kinder und einem Verdiener bei 7,41 Euro.”
Es handelt sich um den Lohn den ein Leistungsempfänger „am Markt“ erzielen müsste, um auf den Betrag der ihm zustehenden SGB-II-Leistungen zu kommen.
Das sind die Mindestlöhne die von den Arbeitgeberverbänden, den Christenparteien, den Sozialdemokraten und sonstigen Marktradikalen und insbesondere von den “Kinderfreunden” innerhalb dieser Gruppierungen gewünscht werden.
Wer also als “Single”, eine von der staatlichen Armutsverwaltung angebotene “Arbeitsstelle” mit einem “Lohn” von 5,- Euro die Stunde ablehnt, darf nicht nur als “Leistungsverweigerer” öffentlich beschimpft werden, sondern auch noch durch Entzug seiner existenziellen Lebensgrundlagen dazu gezwungen werden diese “Arbeitsstelle” anzunehmen.
Doch nicht nur das. Die Kinder der “SGB-II-Leistungsbezieher” dienen den marktradikalen Reformern als Erpressungspotential.
Nicht nur das ihnen bei der Berechnung des Grundregelsatzes jegliche Wachstums- und Entwicklungschancen genommen wurden, darüber hinaus müssen sie auch noch die Leistungskürzungen der staatlichen Armutsverwaltung, stellvertretend für ihre Eltern, ertragen.
Kinder sollen hungern damit ihr “Vati” endlich den Scheissjob annimmt!
Aktivierender Sozialstaat nennen die Zyniker unter den “Arbeitsmarktexperten” dieses Verfahren.