Archiv für Juni 2009

Was sind “Ein-Euro-Jobs”?

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, geschrieben am 29. Juni 2009 von M.Maurer

Sozialversicherungspflichtige Arbeit sind sie jedenfalls nicht.

Immerhin kommt das Wörtchen “Sozial” vor wenn man weiss das diese “Jobs” dem Sozialrecht unterliegen und nicht, wie man leicht aus dem Gebrauch des Wortes “Jobs” schliessen könnte, dem Arbeitsrecht.

Rechtlich definiert werden sie als: “Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE)“.

Begründet hat sie die Koalition der Sozialkahlschläger damit:
“Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die keine Arbeit finden können wieder an Arbeit zu gewöhnen”.

In der heutigen Praxis sieht das “Geschäft” mit den “Ein-Euro-Jobbern” ungefähr so aus:
Man gründe eine so genannte “Trägergesellschaft”, akquiriere bei den chronisch unterfinanzierten Kommunen “Arbeitsgelegenheiten”, lasse sich von den “Armutsverwaltungsbehörden” eine große Zahl von Erwerbslosen zuteilen und vermiete sie dann als moderne Arbeitssklaven an die klammen Kommunen. Die Differenz zwischen den 500,- Euro welche man als Sklavenhändler von den “Armutsverwaltungsbehörden” als Verwaltungspauschale bekommt und den 130,- Euro welche man den Sklaven als Mehraufwandsentschädigung” zahlt streicht man als Träger ein. Selbst wenn ma die Eigenkosten noch abzieht bleibt noch reichlich für die eigene Tasche hängen.

Gelder für die Bereicherung von dubiosen Trägerfirmen aus dem Steuertopf.
Wenn man sich hier noch mal die Mühe macht und eine kleine Rechnung aufstellt:

Für einen Single im ALG II-Bezug zahlt der Steuerzahler ca. € 350,– dazu kommt in Berlin eine Wohnpauschale von ca. € 350,– und an die Sozialversicherungsträger (KV, PV, RV) noch ca. € 200,–. Dazu eine Pauschale an die Träger der MAEs von ca. € 500,– und was haben wir dann?

ca. € 1400,–, die man auch durchaus für einen sozialversicherten, subventionierten Teilzeitjob im Sektor Öffentlicher Dienst hinlegen könnte.
Das wollen die Sozialkahlschläger aber nicht. Raten sie mal warum?

Man braucht die “Hartz-IV-Sklaven” als Drohkulisse für die “noch” arbeitenden Menschen um deren Löhne besser nach unten drücken zu können.

Wenn sie mal einen SPD Funktionär rumlaufen und laut nach “Mindestlohn” schreien hören, so fragen sie ihn doch mal wie er es denn mit Hartz-IV und den “Ein-Euro-Jobs” hält. Wahrscheinlich wird er ihnen sagen das Hartz-IV die “Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe” sei, und deshalb “gut” sei.

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Wenn Menschen sich wehren

Ein Beitrag zum Themengebiet Selbstverteidigung, geschrieben am 23. Juni 2009 von M.Maurer

Anlässlich des Streiks der Erzieherinnen und Erzieher erkennt man wie es um die Solidarität bestellt ist in unserer Gesellschaft.
Die Eltern fallen den Menschen in den Rücken, die das wertvollste was sie haben, ihre Kinder, behüten und erziehen. Sich mit “ihren” Erzieherinnen und Erziehern zu solidarisieren um ihnen bessere Arbeitsbedingungen zu verschaffen, kommt ihnen nicht in den Sinn. Scheinheilig nehmen sie die Erzieherinnen und Erzieher in Schutz, aber Streik, das kommt gar nicht in Frage.

Stattdessen möchten sie  Protest in “angemessenen Formen“!
Und diejenigen die dafür gesorgt haben das die Erzieherinnen und Erzieher sich mit unmenschlichen Arbeitsbedingungen, unter denen zwangsläufig auch die Kinder leiden, abzufinden haben, lachen sich ins Fäustchen.

Wie krank ist unsere Gesellschaft eigentlich?

Lesen sie den Artikel von Roberto J. de Lapuente:

Nein, egoistisch ist es nicht, das verpartnerte, Vollzeit arbeitende, gut verdienende Bürgertum. Es wendet sich ja ausdrücklich nicht gegen Erzieherinnen und Erzieher. Nur diese antiquierte Form des Arbeitskampfes duldet man eben nicht. Um es mal ganz deutlich zu sagen: Man ist gegen eine veraltete Streikvariante, die Schaden anrichtet, die den nichtstreikenden Mitmenschen spürbar macht, dass die streikende Berufsgruppe wertvolle Arbeit tut; man ist gegen eine Art des Streiks, bei der überdeutlich wird, wie wichtig die bestreikte Aufgabe dieser arbeitsteiligen Gesellschaft doch ist. Nein, man ist doch demokratisch gesittet, man ist doch nicht egoistisch, man hat doch nichts gegen Streik - nur schaden darf er keinem, nicht zu Lasten derer gehen, die die Arbeitskraft der Streikenden notwendig brauchen.

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Zahltag!

Ein Beitrag zum Themengebiet Selbstverteidigung, geschrieben am 18. Juni 2009 von M.Maurer

Erwerbslose wehrt Euch! Keiner muss allein zum Amt!

Gemeinsame Gegenwehr ist nötig. Oder wollt Ihr, wie es die Verantwortlichen gerne darstellen, “bedauerliche Einzelfälle” bleiben?

Zum Thema Zahltag ein Bericht von einen Workshop in Berlin, an welchem auch Vertreter der “Sozialen Bewegung Land Brandenburg” teilgenommen haben:

Und wer Lust auf noch mehr – selbstverständlich von Seite der Betroffenen gewaltfreien – öffentlichen und kollektiven Gegenwehr gegen die Zwangsvergewaltung aller Erwerblosen und Prekären bekommt, kann sich in die nächste Berliner Jobcenter-Aktion einreihen, die noch vor der Sommerpause geplant ist. Dass die Aktionsform ‚Zahltag!’ nämlich nach wie vor beste Wirkung zeigt und Not tut, machte der von der ALSO im Workshop gezeigte Film auf’s schönste deutlich: ein Familienvater hatte seine ALG-II-Leistung nicht erhalten. Statt langer Gerichtswege kam er am nächsten ‚Zahltag!’ der ALSO kurzerhand mit deren vielleicht 10-köpfigen Begleitschutzgruppe in die ARGE. Ein einziger aus dieser Gruppe war als Sprecher erkoren und erklärte geduldig und immer wieder, dass man erst zu gehen gedenke, wenn der Familienvater sein Geld in der Hand habe. Zwischenzeitlich erschienen auch Polizisten – und diese ‚feilschten’ so filmreif mit um die angemessene Auszahlung für den Familienvater, dass man als Zuschauer am Ende gar nicht mehr wusste, wo nun wie die Fronten eigentlich genau verliefen in dieser Auseinandersetzung.

Das dürfte allerdings nicht im Sinne von Roland Berger und den anderen Scharfmachern in der Bundesagentur für Arbeit sein. Denn dort werden bekanntlich jährlich die drastischen Kürzungsvorgaben festgelegt und ARGEN die das von ihnen geforderte Einsparvolumen nicht erreichen ihrerseits durch weitere Mittelkürzungen ‚sanktioniert’ . So züchten sich die deutschen Politiker ein willfähriges Volk von sich gegenseitig sanktionierenden ‚Bürgern’. Bis wohin werden die neoliberalen Politiker das noch schaffen?!
[ Link zum vollständigen Bericht ]

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Bedauerliche Einzelfälle…

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, geschrieben am 17. Juni 2009 von M.Maurer

…so hört man immer wieder wenn Hartz-IV Repressionen öffentlich werden.
Das dieses ganze Hartz-IV-System darauf ausgelegt ist Menschen ihre Würde und ihre Rechte zu nehmen wissen die wenigsten.
Beispiel:
Die “Bedarfsgemeinschaft”

“Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.”
- SGB II vom 24. Dezember 2003, § 2 “Grundsatz des Forderns”, Seite 3 -

Mit der Neuregelung des ALG II zum 1. Januar 2005 (auch Hartz IV genannt), wurde der Begriff “Bedarfsgemeinschaft” neu geprägt. Im technisch-funktionalen Bürokratendeutsch verschwindet der Mensch aus der Formulierung. Freunde, Ehepaare, Liebende, Geschwister – sie alle werden als eine “Gemeinschaft” klassifiziert, die sich nicht durch Individualität, Charakter oder Werte auszeichnet, sondern die schlichtweg einen finanziellen “Bedarf” hat. Der Mensch und sein soziales Umfeld als Kosten-Nutzen-Rechnung.

Der Begriff ist im
SGB II ganze 55 mal enthalten. Im Kapitel 2 (Anspruchsvorraussetzungen) definiert das SGB II unter § 7 berechtigte folgende Personen zugehörig zu einer “Bedarfsgemeinschaft”:

  1. Erwerbsfähige Hilfebedürftige
  2. Im Haushalt lebende Eltern
  3. Ehegatte oder Lebenspartner
  4. Kinder
  5. Freunde oder Bekannte im gemeinsamen Haushalt

Ob Eltern mit Kindern, Alleinerziehende, Ledige oder Jugendliche – das Arbeitsamt (”Jobcenter” ist ein Euphemismus!) interessiert sich nicht für die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und sozialen Bindungen. Was interessiert, ist das materielle Vermögen der Verwandtschaft, von Freunden, Eheleuten usw., das eingezogen und angerechnet wird. Der technisch-funktionale Verwurstungs – und Repressionsapparat, den alle Empfänger zu spüren bekommen sowie die Aufrechterhaltung des sog. “Ernährer-Modells” werden damit vorangetrieben.

Insofern verfolgt der Begriff eine mehrgleisige Strategie. Zum einen verschwindet der Mensch aus der Sprache, so werden die gezielt gewollten Sanktions- und Repressionsmechanismen versteckt. Zum anderen, findet eine immense Verschleierungstaktik statt. Denn was eine Gemeinschaft wirklich braucht oder bedarf, interessiert das Arbeitsamt nicht. Der ALG II-Empfänger hat sich vielmehr den Anordnungen (”Bedürfnissen”) des Arbeitsamtes, also des Gesetzgebers zu unterwerfen. Diese sind Beihilfe zur Fälschung der Arbeitslosenstatistiken, indem man an sogenannte “Maßnahmen” teilnimmt, die Offenlegung sämtlicher finanzieller Verhältnisse sowie die Aneignung des Habitus, man sei selbstverschuldet und eigenverantwortlich arbeitslos.

Der Begriff “Bedarfsgemeinschaft” ist im Grunde ein Mysterium, von dem selbst Anwälte nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen (OT eines Anwalts). Darüber hinaus ist es nicht der einzige Begriff. Abgewandelt davon existieren noch sogenannte “Haushaltsgemeinschaften“, d.h. die ARGE prüft, ob sich eine Bedarfsgemeinschaft (eine Person) in einer solchen “Haushaltsgemeinschaft” befindet. Das kann recht üble Effekte für die einzelne Person haben!

Und diese Herangehensweise bringt den Tatumstand „Sippenhaftung“ auf den Plan. Denn was geschieht im Falle der Sanktion, sei sie nun gerechtfertigt oder, wie in der Regel ungerechtfertigt? Mitbewohner, verwandt, verschwägert oder auch nur befreundet erleiden finanzielle Schwierigkeiten, unter Umständen sogar arge Not, geraten durchaus in Mietschuld und werden ihrerseits in ihrer Existenz gefährdet. Weil sie rein zufällig Mitglied einer Bedarfsgemeinschft geworden sind.

Was bedeutet eigentlich Sippenhaft(ung)? [ Wikipedia ] Wird man da wohl mal fragen dürfen.

Und…, ist man gleich ein “Holocaust-Relativierer” wenn einem Angesichts dieser Praktiken Gedanken an Faschismus kommen?

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Gnadenlos gerecht?

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, Selbstverteidigung, geschrieben am 12. Juni 2009 von M.Maurer

Moren Q. ist eine junge Frau die vom “Schicksal” getroffen wurde. Während der Geburt ihres Kindes löste sich das Kind vom Mutterkuchen und erblickte mit schwersten Behinderungen das “Licht der Welt”. Wochenlang kämpften die Ärzte einer Cottbusser Klinik um das Leben des Kindes. Das Kind ist blind und muss künstlich ernährt werden. Wechselweise pflegt die junge Mutter ihren Sohn Jason zu Hause und muss dann wieder mit ihm in die Klinik. Eine physische und psychische Belastung die Respekt abverlangt.

Als wäre dies noch nicht genug Schicksal, ist die junge Mutter auch noch “Hartz-IV-Empfängerin” und bildet demzufolge mit ihrem Kind eine “Bedarfsgemeinschaft”. Die für sie zuständige “Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung” (ARGE) hat ihren Sitz in Jessen und ist uns schon einmal durch ihr repressives Verhalten aufgefallen.

Dem Antrag von Moren Q. auf Weiterzahlung ihrer Sozialleistungen folgte die Behörde nicht, stoppte die Zahlungen und forderte ersteinmal “Bescheinigungen”. Zum Beispiel “Bescheinigungen” darüber, wann, wie lange und in welchen Kliniken ihr schwerstbehinderter Sohn Jason gelegen hat. Die Behörde benötigt diese Informationen um die Sozialleistungen für die Bedarfgemeinschaft zu kürzen.

Denn nach Ansicht der Behörde wurde das schwerstbehinderte Kind in dieser Zeit in der Klinik ernährt und die junge Mutter “spart” also das Geld für die Ernährung zu Hause.

Die junge Mutter bat unseren “Verein für soziale Selbstverteidigung” um Hilfe, da sie zur Zeit ohne Geld dasteht und nicht mehr weiss wo ihr der Kopf steht. Unsere Vorsitzende, Nadine Fischer, rief daraufhin bei der zuständigen Sachbearbeiterin an und machte sie darauf aufmerksam das ihr Handeln rechtwidrig ist, da das Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil gefällt hat demzufolge der Ernährungsanteil am Regelsatz bei Krankenhausaufenthalt nicht mehr gekürtzt werden darf.

[ Der 14. Senat des BSG am 18.06.2008 unter dem Aktenzeichen: B 14 AS 22/07 R ]
[ Kommentiert von Tacheles-Sozialhilfe.de ]

Doch die Sachbearbeiterin zeigte sich uneinsichtig und hielt an ihrer Entscheidung fest.
Wir wissen aus Erfahrung das der Rechtsbruch bei vielen “ARGE”n an der Tagesordnung ist. Da man “Recht” nicht geschenkt bekommt und die Mühlen der Justiz bekanntlich langsam mahlen, bleibt uns nur noch der Weg an die Öffentlichkeit.

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