Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, geschrieben am 25. August 2010 von M.Maurer
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“

„Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen.“„Zur Ermöglichung dieser verfassungsgerichtlichen Kontrolle besteht für den Gesetzgeber die Obliegenheit, die zur Bestimmung des Existenzminimums im Gesetzgebungsverfahren eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offen zu legen.“

„Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist.“

„Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben durchführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch verankern.“

Und was macht die Regierung daraus? Die Bildungs-Card!

Alles klar, das Kind kann dann am Endes des Monat hungrig eine Musikschule besuchen, denn Geld darf man den verkommenen Hartzern nicht anvertrauen.

Und das Unternehmen welches mit der logistischen Umsetzung der “Bildungs-Card” betraut wird kann sich über einen fetten Auftrag freuen.

Würde mich gar nicht wundern, wenn der Unternehmer zufälligerweise ein guter Freund der Frau von der Leyen wäre.

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Bürgerarbeit …

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, geschrieben am 25. August 2010 von M.Maurer

… ist Zwangsarbeit.

Neulich gab es, irgendwo in der Republik,  eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung zu einer Informationsveranstaltung des Armutsbewirtschaftungsamtes.

Also eine “Vorladung“.

Und da fängt die Lüge (Ach wie toll ist doch die Bürgerarbeit) schon an.
Lesen Sie einen Erfahrungsbericht

Solange die Verteilung des erwirtschafteten Reichtums (BIP) nicht neu geregelt wird, wird  für eine zunehmende Zahl von Menschen ein Arbeitsplatz mit existenzsicherndem und reproduktionssicherndem Lohn, nur ein Traum bleiben.

Anders gesagt, in einer Gesellschaft in welcher der Staat das Sparen zum obersten Ziel ausgerufen hat, müssen auch die Bürgerarbeiter zu ihrem Glück gezwungen werden.

Da fällt mir ein Beispiel für die verlogene Diskussion die in unserem Land geführt wird ein.

Tatort ARD Morgenmagazin. Da wird ein SPD-Kasper um seine Meinung zum Thema “Rente mit 70″ befragt. Seine Antwort (sinngemäß): “Da müssen die Unternehmen aber auch dafür sorgen das Arbeitsplätze für ältere Menschen bereitgestellt werden.

Welch ein hanebüchener Unsinn! Wer erklärt dem Idioten mal was Unternehmen müssen und was sie nicht müssen. Unternehmen müssen alles mögliche (Sich z.B. im Rahmen bestehender Gesetze bewegen), aber eines müssen sie mit Sicherheit nicht, Arbeitsplätze schaffen.

In einer Gesellschaft mit kapitalistischer Wirtschaftsweise müssen Unternehmen Gewinne machen. Ob sie dies nun mit vielen oder wenigen Arbeitsplätzen machen, ist dabei für das Unternehmen belanglos.

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Die Gemeinheit der Angela Merkel

Ein Beitrag zum Themengebiet Armutsbewirtschaftung, Reichtumspflege, geschrieben am 17. August 2010 von M.Maurer

“(…) Kürzlich sprach ich mit einer Krankenschwester, die ihr Leben lang hart gearbeitet hat und lediglich eine minimale Rente erhält, von der ihr nur wenig bleibt, wenn die Miete bezahlt ist. Sie sagte, dass sie den Aufruf der Bundeskanzlerin Angela Merkel, wonach wir alle sparsamer leben müssten, als eine bodenlose Gemeinheit empfindet. (…)”
[ Wolfgang Bittner ]

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Eon, RWE, EnBW und Vattenfall …

Ein Beitrag zum Themengebiet Selbstverteidigung, geschrieben am 16. August 2010 von M.Maurer

… erpressen die Bundesregierung. (Spiegel Online)

Wenn Unternehmen, deren Geschäft die Sicherstellung eines existenziellen Lebensbedürfnisses unserer Industriegesellschaft ist, derart die Rückbindung zu deren Rechtsnormen und demokratischen Regeln verlieren, führen sie defacto Bürgerkrieg.

Die einzig angemessene Reaktion auf diesen Angriff ist daher die entschädigungslose Enteignung der vier amoklaufenden Konzerne. Mit den Verantwortlichen ist nach Paragraph 129 StGB zu verfahren. Abführen.
[ chefarztfraulicher:beobachter ]

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ARGE Teltow-Fläming …

Ein Beitrag zum Themengebiet Verein, Selbstverteidigung, geschrieben am 12. August 2010 von M.Maurer

… lässt junge Familie hängen.

Eine junge Mutter macht den 10. Klasse Abschluss nach damit sie eine Lehre beginnen kann. Sie müsste eigentlich Bafög bekommen. Da der entsprechende Antrag noch in Bearbeitung ist bekommt sie auch noch kein Bafög ausgezahlt. Zusammen mit ihrem 4jährigen Kind und ihrem Lebensgefährten bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.

Die ARGE Teltow-Fläming tut aber so als bekäme sie schon Bafög und stellte die Hartz-IV-Zahlungen für den Monat August ein, wovon alle Bedarfsgemeinshaftsmitglieder betroffen sind. Bafög und Hartz-IV-Leistungen schliessen einander aus.

Wie die junge Familie ihre Miete und andere finanzielle Verpflichtungen, und wovon sie dem Kind entwas zu essen kaufen soll, scheint die ARGE nicht zu interessieren.

Familienförderung a la ARGE Teltow-Fläming?
Oder ein “bedauerlicher Einzelfall”?

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